Um den immer wachsenden Anforderungen an den steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, hat sich die KANZLEI GEßLER vorrangig auf die Betreuung in den nachfolgend genannten Rechtsgebieten konzentriert:
Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
- Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
- Begründung und Inhalt von Arbeitsverträgen
- Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsübergang
- Arbeitskampfrecht
- Betriebliche Altersvorsorge
- Arbeitsgerichtsverfahren