Um den immer wachsenden Anforderungen an den steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden, hat sich die KANZLEI GEßLER vorrangig auf die Betreuung in den nachfolgend genannten Rechtsgebieten konzentriert:

Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht

  • Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
  • Begründung und Inhalt von Arbeitsverträgen
  • Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kollektives Arbeitsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsübergang
  • Arbeitskampfrecht
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitsgerichtsverfahren